Sie wollen bauen und benötigen einen Gasanschluss? Die Mitarbeiter des Netzbetriebs Gas stehen Ihnen bei

als kompetente Partner gerne zur Seite. Als Richtgröße für einen realistischen Zeitrahmen für die nachfolgend beschriebene Baumaßnahme können Sie 6 bis 8 Wochen einplanen. Als erstes wenden Sie sich bitte an einen in das Gasinstallateur Verzeichnis der Stadtwerke Schwedt GmbH oder einem anderen Versorgungsunternehmen eingetragenen Gasinstallateur Ihrer Wahl. Dieser wird Sie beraten und mit Ihnen das Formular „Anmeldung zum Anschluss an das Energieversorgungsnetz“ ausfüllen und anschließend an uns weiterleiten.

Während der von Ihnen gewählte Gasinstallateur nun Ihre Hausanlage errichten kann, werden wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen auf Basis des Anmeldeformulars ein Angebot zur Errichtung bzw. Änderung des Gasanschlusses gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung -NDAV)“ und den „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Schwedt zur NDAV“ unterbreiten.

Die Herstellung des Netzanschlusses erfolgt nach Vertragsabschluss. Die Frist beginnt, wenn alle baulichen und sonstigen Voraussetzungen (insbesondere frostfreie Bodenverhältnisse) vorliegen. Nachdem wir von dem von Ihnen beauftragten Gasinstallateur die Fertigstellungsmeldung Ihrer Hausanlage erhalten haben, werden wir mit Ihnen umgehend einen Termin zum Einbau der Messeinrichtung und Inbetriebnahme des Netzanschlusses vereinbaren.

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung) Ergänzende Bedingungen zur NDAV Preisblatt für sonstige Dienstleistungen

Für Gasinstallationsunternehmen

Antrag auf Netzanschluss bzw. Veränderung Netzanschluss Gas Fertigstellungsanzeige Inbetriebsetzungsantrag Netzanschluss Gas


In der nachfolgenden Auflistung werden die vom Netzbetrieb Gas der Stadtwerke Schwedt zur Anwendung kommenden technischen Regelwerke in der jeweils verwendeten Fassung genannt.

Technische Anschlussbedingungen Gas für Anschlüsse gemäß NDAV Technische Anschlussbedingungen Gas für Anschlüsse nach G 459-2; G 491; G 492

Die Stadtwerke Schwedt sind nachgelagerter Netzbetreiber und somit Anschlussnehmer der EWE Netz GmbH. Nachfolgend stellen wir das Sicherheitsdatenblatt Erdgas gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH), § 5 GefStoffV der EWE Netz GmbH zur Verfügung.

Sicherheitsdatenblatt Erdgas EWE Netz GmbH

Weiterführende Informationen zum Sicherheitsdatenblatt

Baukostenzuschuss (BKZ) für den Anschluss an das Niederdrucknetz 
Netzbetreiber sind berechtigt vom Anschlussnehmer im Rahmen der Anschlusserstellung einen leistungsbezogenen Anteil der notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung des örtlichen Gasnetzes einen Baukostenzuschuss zu erheben. Die Erhebung des Baukostenzuschusses begründet sich auf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck ) vom 01. November 2006 (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) sowie den Ergänzenden Bedingungen Gas der Stadtwerke Schwedt.

Der Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet und ist unabhängig von den Netzanschlusskosten, die durch die Errichtung des Hausanschlusses entstehen. Der Baukostenzuschuss wird zunächst einmalig bei der Herstellung des Netzanschlusses erhoben. Im Falle von Änderungen am bestehenden Netzanschluss, wie z.B. einer Leistungserhöhung, wird ein weiterer Baukostenzuschuss erhoben.

Baukostenzuschuss (BKZ) für Anschlüsse außerhalb der Niederdruckanschlussverordnung 
Für die Baukostenzuschussberechnung bei Anschlüssen die nicht unter die Niederdruckanschlussverordnung fallen, liegt das Leistungspreismodell zugrunde.

Preisblatt BKZ

Hier finden Sie zukünftig die Berechnung des Baukostenzuschuss für das Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt.

Weitere Informationen

Informationen der Bundesnetzagentur zum Baukostenzuschuss
Positionspapier zum Baukostenzuschuss

Für eine sichere und zuverlässige Gasversorgung ist eine regelmäßige Überprüfung der Erdgasanlagen unerlässlich.

Wer macht was und wie oft?

Eine Überprüfung auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit des Gasrohrnetzes, der Versorgungs- und Anschlussleitungen bis einschließlich der Hauptabsperreinrichtungen wird von den Stadtwerken Schwedt nach 12 Jahren durchgeführt. Außerdem überprüfen unsere Fachleute alle uns gehörenden Leitungsteile wie Absperrung und Regler.

Für die jährliche Sichtprüfung des Gashausanschlusses ist der Hauseigentümer selbst verantwortlich, dafür sollte ein Schornsteinfegerbetrieb oder Installateur beauftrag werden (es empfiehlt sich dies zu dokumentieren).

Ihren Gasanschluss regelmäßig zu prüfen bedeutet, Korrosionen und kleinste Gasaustritte rechtzeitig zu erkennen, damit Ihre Gasversorgung nachhaltig, sicher und zuverlässig funktioniert.

Mit diesen Maßnahmen stellen wir den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Gashausanschlusses für unsere Kunden sicher. 

Bei den beigefügten PDF-Dateien handelt es sich um Musterverträge einschl. der zugehörigen Anlagen, die wir Ihnen an dieser Stelle nur zu Lesezwecken zur Verfügung stellen möchten. Zum Abschluss der Verträge kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussinhaber (Eigentümer der Immobilie) und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrages wird bei Neubau eines an das Gasversorgungsnetz anzuschließenden Objektes oder bei Veränderung des Netzanschlusses eines bereits bestehenden Objektes erforderlich. Der Netzanschlussvertrag beinhaltet Angaben zum Anschlussnehmer, zum Netzbetreiber, zur Art des Netzanschlusses, zur Spannungsebene, zur vorzuhaltenden elektrischen Leistung am Übergabepunkt sowie zur Eigentumsgrenze und regelt die Rechte und Pflichten der beiden vertragsschließenden Parteien einschl. der Frage der Kostentragung für den Netzanschluss. Die tatsächliche Belieferung mit Gas ist nicht Bestandteil des Vertrages, die Modalitäten der Belieferung werden vielmehr durch den zwischen Lieferant und Kunden separat abzuschließenden Gasliefervertrag ausgestaltet.

Niederdruck

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Anlage 1: Vollmacht eines für den Anschlussnehmer handelnden Vertreters

Anlage 2: Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers

Anlage 3: Kostenangebot (zu § 2 NDAV Vertrag) zur Herstellung eines Netzanschlusses Gas

Anlage 4: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck vom 01.11.2006 (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) Anlage 5: Ergänzende Bedingungen zur NDAV Anlage 6: Technische Anschlussbedingungen Gas für Anschlüsse gemäß NDAV Anlage 7: Widerrufsbelehrung für private Anschlussnehmer Anlage 8: Kundeninformationen zum Datenschutz Anlage 9: Gebäudeeinführung

Mittel- und Hochdruck

Netzanschlussvertrag Gas für höhere Druckstufen Anlage 1: Beschreibung des Netzanschlusses und der Eigentumsgrenzen Anlage 2: Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Gas) bei Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck (AGB Anschluss)

Anlage 3: Darstellung Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss

Anlage 4: Technische Anschlussbedingungen Gas für Anschlüsse nach G 459-2, G 491, G492 Anlage 5: Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers Anlage 6: Kundeninformationen Datenschutz

Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Anschlussnutzer ist immer der derzeitige Nutzer eines Anschlusses, er muss nicht zwingend gleichzeitig auch Eigentümer des betreffenden Objektes sein. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrages wird bei erstmaliger Nutzung eines bestehenden Netzanschlusses durch den betreffenden Nutzer erforderlich. Der Anschlussnutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Gas für beide vertragsschließenden Parteien ergeben. Die tatsächliche Belieferung mit Gas ist nicht Bestandteil des Vertrages, die Modalitäten der Belieferung werden vielmehr durch den zwischen Lieferant und Kunden separat abzuschließenden Gasliefervertrag ausgestaltet.

Niederdruck

Mit Inkrafttreten der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck" (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) am 8.11.2006 ist der Abschluss eines separaten Anschlussnutzungsvertrages im Niederdruck nicht mehr erforderlich. Das Anschlussnutzungsverhältnis zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber kommt nach § 3 Abs. 2 NDAV automatisch durch erstmalige Entnahme von Gas am Netzanschluss zustande.

Mittel- und Hochdruck

Anschlussnutzungsvertrag für höhere Druckstufen Anlage 1: Beschreibung des Netzanschlusses sowie der Eigentumsgrenze Anlage 2: Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Gas) bei Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck (AGB Anschluss) Anlage 3: Technische Anschlussbedingungen für Anschlüsse nach G 459-2, G 491, G 492
Nationalpark Unteres Odertal




Stadtwerke Schwedt AquariUM
FilmforUM STROAMCAMP InfraSchwedt Schwedter Hafen