Festlegung des Grundversorgers § 36 Absatz 2 Satz 2 EnWG bis 31.12.2024 und ab 01.01.2025 bis 31.12.2027
 
Grundversorgung
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten 3 Jahre festzustellen sowie dies zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Die von uns durchgeführte Feststellung des Grundversorgers hat ergeben, dass die

Stadtwerke Schwedt GmbH
Heinersdorfer Damm 55 – 57
16303 Schwedt
BDEW Code: 9903599000005

bis 31.12.2024 und ab 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 Grund- und Ersatzversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH ist. Die Gemeinde der Stadt Schwedt umfasst folgende Netzbetreiber und Grundversorger:

Gemeindeschlüssel     Gemeindename     Gemarkungsname     Ortsteilschlüssel     Netzbetreiber                            Grundversorger
12073532   Schwedt/Oder   Schwedt   10   Stadtwerke Schwedt GmbH   Stadtwerke Schwedt GmbH
12073532   Schwedt/Oder   Blumenhagen   90   Stadtwerke Schwedt GmbH   Stadtwerke Schwedt GmbH
12073532   Schwedt/Oder   Criewen   120   Stadtwerke Schwedt GmbH   Stadtwerke Schwedt GmbH
12073532   Schwedt/Oder   Gatow   80   Stadtwerke Schwedt GmbH   Stadtwerke Schwedt GmbH
12073532   Schwedt/Oder   Hohenfelde   150   Stadtwerke Schwedt GmbH   Stadtwerke Schwedt GmbH
12073532   Schwedt/Oder   Heinersdorf   70   Stadtwerke Schwedt GmbH   Stadtwerke Schwedt GmbH
12073532   Schwedt/Oder   Kummerow   110   Stadtwerke Schwedt GmbH   Stadtwerke Schwedt GmbH
12073532   Schwedt/Oder   Kunow   100   Stadtwerke Schwedt GmbH   Stadtwerke Schwedt GmbH
12073532   Schwedt/Oder   Stendell   140   Stadtwerke Schwedt GmbH   Stadtwerke Schwedt GmbH
12073532   Schwedt/Oder   Vierraden   160   Stadtwerke Schwedt GmbH   Stadtwerke Schwedt GmbH
12073532   Schwedt/Oder   Zützen   130   Stadtwerke Schwedt GmbH   Stadtwerke Schwedt GmbH
12073505   Schwedt/Oder   Schöneberg   170   E.DIS Netz GmbH   E.ON Energie Deutschland GmbH
12073505   Schwedt/Oder   Felchow   180   E.DIS Netz GmbH   E.ON Energie Deutschland GmbH
12073505   Schwedt/Oder   Flemsdorf   190   E.DIS Netz GmbH   E.ON Energie Deutschland GmbH


Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Schwedt GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Schwedt GmbH für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität.

„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Ersatzversorgung
Unsere Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG entsprechen den Allgemeinen Tarifen von Haushalts- und Gewerbekunden in der Grundversorgung. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn Energie aus der Niederspannungsebene bezogen wird, ohne dass diesem Bezug ein Liefervertrag zugeordnet werden kann. Der Tatbestand der Ersatzversorgung endet, wenn die Energiebelieferung des Kunden auf Grundlage eines Energieliefervertrages erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Für Energieentnahmen, die weder einem Liefervertrag zugeordnet werden können, noch dass sie den Tatbestand der Ersatzversorgung erfüllen, gilt der unter Berücksichtigung von Spannungsebene und Messeinrichtung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung ein gesondertes Angebot des Grundversorgers. Die Stadtwerke Schwedt GmbH möchte an dieser Stelle hervorheben, dass die Ersatzversorgung eine freiwillige Dienstleistung des Grundversorgers ist und daher kein Rechtsanspruch auf die Ersatzversorgung besteht. Abschließend möchten wir noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir mit der obigen Mitteilung lediglich eine gesetzliche Vorgabe erfüllen und dass sich für Kunden mit einem gültigen Liefervertrag hieraus keine Veränderungen für Ihre Stromversorgung und der jeweils gültigen Preise ergeben.


Nationalpark Unteres Odertal




Stadtwerke Schwedt AquariUM
FilmforUM STROAMCAMP InfraSchwedt Schwedter Hafen