Sie wollen bauen und benötigen eine Elektrizitätsversorgung? Die Stadtwerke Schwedt stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie

planen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Als Richtgröße für einen realistischen Zeitrahmen für die nachfolgend beschriebenen Baumaßnahmen können Sie 6 - 8 Wochen einplanen. Als erstes wenden Sie sich bitte an einen in das Elektroinstallateur Verzeichnis der Stadtwerke Schwedt GmbH oder einem anderen Versorgungsunternehmen eingetragenen Elektroinstallateur Ihrer Wahl. Dieser wird Sie beraten und mit Ihnen das Formular „Anmeldung zum Anschluss an das Energieversorgungsnetz“ ausfüllen und anschließend an uns weiterleiten.

Während der von Ihnen gewählte Elektroinstallateur nun mit dem Bau oder der Veränderung Ihrer Hausanlage beginnen kann, werden wir Ihnen innerhalb von ca. 14 Tagen auf Basis der im Anmeldeformular gemachten Angaben unserer Vertragspaket Netzanschluss gemäß der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung -NAV)“ und den „Ergänzenden Bedingungen zur NAV“ unterbreiten.

Die Herstellung des Netzanschlusses erfolgt nach Vertragsabschluss. Die Frist beginnt, wenn alle baulichen und sonstigen Voraussetzungen (insbesondere frostfreie Bodenverhältnisse) vorliegen. Nachdem wir von dem von Ihnen beauftragten Elektroinstallateur die Fertigstellungsmeldung Ihrer Hausanlage erhalten haben, werden wir mit Ihnen umgehend einen Termin zum Einbau der Messeinrichtung und Inbetriebnahme des Netzanschlusses vereinbaren.

Für Kunden und Elektroinstallationsunternehmen

Digitale Anmeldung zum Anschluss an das Elektroenergieversorgungsnetz ab 01.01.2024 Anmeldung zum Anschluss an das Elektroenergieversorgungsnetz (pdf) Fertigstellungsanzeige Inbetriebsetzungsantrag Netzanschluss Strom Anmeldung von Ladeeinrichtungen Strom für Elektrofahrzeuge

Anlagen zum Anschluss an das Elektroenergieversorgungsnetz

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung) Ergänzende Bedingungen zur NAV Anlage zu den Ergänzende Bedingungen - Preisblatt für Unterbrechung und Wiederherstellung des Netzzugangs der Stadtwerke Schwedt GmbH ab 01.01.2024


Wenn Sie einen Baustromanschluss wünschen, setzen Sie sich bitte mit einem in das Installateurverzeichnis der Stadtwerke Schwedt GmbH oder bei einem anderen Versorgungsunternehmen eingetragenen Elektroinstallateur Ihrer Wahl in Verbindung. Dieser wird mit Ihnen gemeinsam das Formular „Anmeldung zum Anschluss an das Energieversorgungsnetz“ ausfüllen und anschließend an uns weiterleiten.

Der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur bekommt von unseren Mitarbeitern nun einen Anschlusspunkt benannt, an dem er die von ihm gestellte Baustromverteilung anschließen kann. Unsere Mitarbeiter werden anschließend in der Baustromverteilung einen Stromzähler installieren. Für die Bereitstellung einschl. dem Ein- und Ausbau des Stromzählers rechnen wir einmalig eine Anschlusspauschale ab. 

Anmeldung zum Anschluss an das Elektroenergieversorgungsnetz Fertigstellungsanzeige Inbetriebsetzungsantrag Netzanschluss Strom Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung) Ergänzende Bedingungen zur NAV

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord)
Im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH gelten „Technische Anschlussbedingungen“ für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB NS Nord; in der jeweils gültigen Fassung) der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Das Beiblatt enthält Hinweise, welche Zählerplatzausführungen und welche Steuerungen und Planungsbeispiele der TAB NS Nord beim Netzbetreiber angewendet werden. Der Bildteil der TAB ist stets in Zusammenhang mit dem Beiblatt zu verstehen.

Die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz befinden sich derzeit in Überarbeitung. Als Mindestanfordungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Schwedt GmbH gilt die VDE-AR-N 4110.
Für Detailabsprachen richten Sie bitte Ihre Anfrage an folgende Kontaktadresse: Technik@stadtwerke-schwedt.de

Technische Anschlussrichtlinien (TAR) für den Netzanschluss Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH Technische Anschlussbedingungen NS Nord (TAB Niederspannung) Merkblatt Plombierung von Hausanschlüssen und Kundenanlagen Merkblatt für den Netzanschluss

Baukostenzuschuss (BKZ) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz 
Netzbetreiber sind berechtigt vom Anschlussnehmer im Rahmen der Anschlusserstellung einen leistungsbezogenen Anteil der notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung des örtlichen Energienetzes einen Baukostenzuschuss zu erheben. Die Erhebung des Baukostenzuschusses begründet sich auf der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung ) vom 01. November 2006 (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) sowie den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Schwedt.

Der Baukostenzuschuss wird auf der Grundlage der durchschnittlich für vergleichbare Fälle entstehenden Kosten pauschal berechnet und ist unabhängig von den Netzanschlusskosten, die durch die Errichtung des Hausanschlusses entstehen. Der Baukostenzuschuss wird zunächst einmalig bei der Herstellung des Netzanschlusses erhoben. Im Falle von Änderungen am bestehenden Netzanschluss, wie z.B. einer Leistungserhöhung, wird ein weiterer Baukostenzuschuss erhoben.

Baukostenzuschuss (BKZ) für Anschlüsse außerhalb der Niederspannungsanschlussverordnung 
Für die Baukostenzuschussberechnung bei Anschlüssen die nicht unter die Niederspannungsanschlussverordnung fallen, liegt das Leistungspreismodell zugrunde.

Preisblatt BKZ

Erhebung des Baukostenzuschuss für das Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt.

Preisblatt BKZ Berechnung bis 31.12.2024

Preisblatt BKZ Berechnung ab 01.01.2025

Weitere Informationen

Informationen der Bundesnetzagentur zum Baukostenzuschuss
Positionspapier zum Baukostenzuschuss

Bei den beigefügten PDF-Dateien handelt es sich um Musterverträge einschl. der zugehörigen Anlagen, die wir Ihnen an dieser Stelle nur zu Lesezwecken zur Verfügung stellen möchten. Zum Abschluss der Verträge kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussinhaber (Eigentümer der Immobilie) und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrages wird bei Neubau eines an das Elektroenergieversorgungsnetz anzuschließenden Objektes oder bei Veränderung des Netzanschlusses eines bereits bestehenden Objektes erforderlich. Der Netzanschlussvertrag beinhaltet Angaben zum Anschlussnehmer, zum Netzbetreiber, zur Art des Netzanschlusses, zur Spannungsebene, zur vorzuhaltenden elektrischen Leistung am Übergabepunkt sowie zur Eigentumsgrenze und regelt die Rechte und Pflichten der beiden vertragsschließenden Parteien einschl. der Frage der Kostentragung für den Netzanschluss. Die tatsächliche Belieferung mit Strom ist nicht Bestandteil des Vertrages, die Modalitäten der Belieferung werden vielmehr durch den zwischen Lieferant und Kunden separat abzuschließenden Stromliefervertrag ausgestaltet.

Niederspannung

Netzanschlussvertrag (Niederspannung)

Anlage 1 Kostenangebot (zu § 2 NAV Vertrag) für die Herstellung eines Netzanschlusses Strom

Anlage 2 Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers Anlage 3 Niederspannungsanschlussverordnung - NAV Anlage 4 Gebäudeeinführung für die Sparte Energie Anlage 5 Ergänzende Bedingungen zur NAV Anlage 6 Widerrufsbelehrung für private Anschlussnehmer Anlage 7 Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten Anlage 8 Technische Anschlussbedingungen

Mittelspannung/ Hochspannung

Netzanschlussvertrag Strom ab Mittelspannung Anlage 1 Beschreibung der Anschlussstelle Anlage 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung (AGB Anschluss) Anlage 3 Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Schwedt GmbH Anlage 4 Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers

Der Anschlussnutzungsvertrag wird zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Anschlussnutzer ist immer der derzeitige Nutzer eines Anschlusses, er muss nicht zwingend gleichzeitig auch Eigentümer des betreffenden Objektes sein. Der Abschluss eines Netzanschlussvertrages wird bei erstmaliger Nutzung eines bestehenden Netzanschlusses durch den betreffenden Nutzer erforderlich. Der Anschlussnutzungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten, die sich aus der Belieferung über diesen Anschluss und dessen Nutzung zur Entnahme von Elektrizität für beide vertragsschließenden Parteien ergeben. Die tatsächliche Belieferung mit Strom ist nicht Bestandteil des Vertrages, die Modalitäten der Belieferung werden vielmehr durch den zwischen Lieferant und Kunden separat abzuschließenden Stromliefervertrag ausgestaltet.

Niederspannung

Mit Inkrafttreten der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) am 8.11.2006 ist der Abschluss eines separaten Anschlussnutzungsvertrages in der Niederspannung nicht mehr erforderlich. Das Anschlussnutzungsverhältnis zwischen Anschlussnutzer und Netzbetreiber kommt nach § 3 Abs. 2 NAV automatisch durch erstmalige Entnahme von Elektrizität am Netzanschluss zustande.

Mittelspannung/ Hochspannung

Anschlussnutzungsvertrag ab Mittelspannung Anlage 1 Beschreibung der Anschlussstelle Anlage 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung (AGB Anschluss) Anlage 3 Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Schwedt GmbH

Anlage 4 Vollmacht für einen Anschlussnutzer handelnden Vertreter

Nationalpark Unteres Odertal




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