Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas
Am 23.06.2022 rief der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, die zweite von drei möglichen Stufen des Notfallplans Gas aus. Was diese so genannte Alarmstufe für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schwedt GmbH bedeutet beantworten wir hier in den wichtigsten Fragen.

Ist die Versorgungssicherheit mit Erdgas weiterhin gewährleistet?
Die Versorgungssicherheit unserer Kundinnen und Kunden ist aktuell gewährleistet. Die Ausrufung dieser Alarmstufe hat den Hintergrund, dass nach russischen Angaben an der Gas-Pipeline Nord Stream 1 umfangreiche Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Als Folge dessen wurde die Menge des gelieferten russischen Gases stark gedrosselt.
Ob nach diesen Arbeiten wieder die gleiche Menge an Gas durch die Pipeline fließt, ist aktuell nicht gewiss.

Welchen Konsequenzen hat die Ausrufung der Alarmstufe?
Die zweite Stufe wird in Kraft gesetzt, wenn es zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage kommt oder bei einer außergewöhnlich hohen Nachfrage nach Gas.
Verantwortliche aus Krisenteams, Politik und der Wirtschaft arbeiten wesentlich enger zusammen, um die Versorgungslage zu beobachten und rechtzeitig notwendige Maßnahmen einzuleiten. Der Markt ist noch in der Lage einzugreifen. In dieser Alarmstufe greift der Staat noch nicht ein. Die Handlungsmacht liegt weiterhin bei den Unternehmen.

Notfallplan Gas – Was ist das? Welche Stufen beinhaltet er?
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf einer europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er umfasst drei Eskalationsstufen. Nachstehende Erklärungen beruhen auf den Aussagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Der Notfallplan wird in drei Stufen unterteilt, die folgendes beinhalten.

  1. Die Frühwarnstufe

    In der ersten Stufe tritt ein Krisenstab beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

  2. Die Alarmstufe

    Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen ebenfalls von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

  3.  Die Notfallstufe

    Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Ab diesem Moment greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Warum Erdgas sparen, wenn es aktuell keinen Erdgasmangel gibt?
Die Stadtwerke Schwedt GmbH unterstützt den Aufruf des Bundeswirtschaftsministers an die Verbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – im Vorgriff auf etwaige Mangellagen in der kommenden Heizperiode den Verbrauch schon jetzt so gut wie möglich zu reduzieren. Denn: Was in diesem Frühjahr und Sommer nicht verbraucht wird, kann bereits vorsorglich für den kommenden Winter im Speicher verbleiben. Eine um ein Grad geringere Raumtemperatur spart dabei rund sechs Prozent Energie ein. Auch Stromsparen hilft, weil dieser häufig aus Gaskraftwerken stammt.


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