Die Stadtwerke Schwedt nehmen in ihrem Netzgebiet nach EnWG § 21b Abs. 1 die Aufgabe des Grundversorgers für den Messstellenbetrieb wahr. Zu den Aufgaben des Messstellenbetriebs zählen u.a. der Einbau, der Betrieb, die Überwachung und Wartung der Messeinrichtung. Mittelpunkt der Messdienstleistung ist das Ablesen von Verbrauchswerten an der Zähleinrichtung bzw. elektronisch via Datenfernübertragung (DFÜ).

Zu den verwendeten Messeinrichtungen zählen im Strom die praxiserprobten Ferraris Zähler und so genannte „intelligente Zähler“ (Smart Meter). Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt den Anschlussnutzern nach § 21b Abs. 2 im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH die Möglichkeit, den Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung) bzw. die Messung und/oder die Ablesung von einem fachkundigen Dritten durchführen zu lassen. Mit dem § 21b EnWG hat der Anschlussnutzer gegenüber dem Netzbetreiber in Textform zu erklären, dass er beabsichtigt, nach § 21 b EnWG einen Dritten mit dem Messstellenbetrieb oder der Messung zu beauftragen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, bleiben die Stadtwerke Schwedt GmbH in der Funktion des grundzuständigen Messstellenbetreibers.

Grundvoraussetzung für das Tätigwerden dritter Messstellenbetreiber / Messdienstleister im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH ist der Abschluss eines von der Bundesnetzagentur standardisierten Vertrages.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Antrag auf Befundprüfung einer Messeinrichtung


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