Im Rahmen der Liberalisierung des Gasmarktes stellt die Stadtwerke Schwedt GmbH ihr örtliches Gasnetz anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei für die Belieferung von Kunden in unserem Netzgebiet zur Verfügung. Auf der folgenden Seite sind die Bedingungen einschließlich der Entgelte und der Musterverträge für den Netzzugang veröffentlicht.

Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der Gasnetzzugangsverordnung.


Die Netzentgelte werden seit dem 13. Juli 2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt.

Die Stadtwerke Schwedt GmbH nehmen gemäß § 4 Abs. 3 Anreizregulierungsverordnung jeweils zum 1. Januar eines Jahres die Anpassung der Erlösobergrenze vor. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (vorläufige Entgelte).

Die in den Preisblättern dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten im Netzgebiet Stadtwerke Schwedt GmbH. Die jeweils aktuellen Netznutzungsentgelte entnehmen Sie bitte dem derzeit gültigen Preisblatt.

Preisblätter nach GasNEV mit Wälzung der vorgelagerten Netzebene:

Preisblatt Netznutzung Gas der Stadtwerke Schwedt GmbH gültig ab 01.01.2025 Preisblatt für Unterbrechung und Wiederherstellung des Netzzugangs Gas der Stadtwerke Schwedt GmbH gültig ab 01.10.2023

Netzentgelthistorie:

Preisblatt Netznutzung Gas der Stadtwerke Schwedt GmbH gültig ab 01.01.2024 Preisblatt Netznutzung Gas der Stadtwerke Schwedt GmbH gültig ab 01.01.2023 Preisblatt Netznutzung Gas der Stadtwerke Schwedt GmbH gültig ab 01.01.2022

Bei den zu den nachfolgend beschriebenen Verträgen beigefügten PDF-Dateien handelt es sich um die von uns genutzten Musterverträge einschl. der zugehörigen Anlagen. Zum Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages oder Netznutzungsvertrages kontaktieren Sie uns bitte direkt oder senden Sie diesen unterzeichnet per Mail an netznutzung@stadtwerke-schwedt.de , bzw. nutzen im Falle des Netzanschluss/ Anschlussnutzungsvertrages das in unserer Rubrik „Hausanschluss“ enthaltenes Antragsformular „Antrag auf Netzanschluss bzw. Veränderung Netzanschluss Gas“.

Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber abgeschlossen, sofern der Kunde - anstatt der allgemein üblichen Vollstrombelieferung durch den Lieferanten einschl. der darin enthaltenen Netznutzung - vom Lieferanten lediglich den Strom einkauft und die Entrichtung der Netznutzungsentgelte beim Netzbetreiber in Eigenregie vornimmt. Die Inhalte eines Netznutzungsvertrages sowie die Rechte und Pflichten der beiden vertragsschließenden Parteien orientieren sich daher sehr stark an denen des Lieferantenrahmenvertrages.

Netznutzungsvertrag Gas nach KoV NNV Gas - Anlage 1 - Preisblatt Netznutzung Gas der Stadtwerke Schwedt GmbH NNV Gas - Anlage 2 - Kontaktdatenblatt Netzbetreiber_Transportkunde NNV Gas - Anlage 3 - EDI Rahmenvertrag NNV Gas - Anlage 4 - Ergänzende Geschäftsbedingungen NNV Gas - Anlage 5 - SLP Verfahren NNV Gas - Anlage 6 - § 18 NDAV NNV Gas - Anlage 7 - Begriffsbestimmungen

Der Lieferantenrahmenvertrag – auch Händlerrahmenvertrag genannt – wird zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Der Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages wird erforderlich, sobald der Lieferant erstmalig eine Anmeldung zur Belieferung eines Kunden im Netzgebiet des Netzbetreibers vornimmt. Der Lieferantenrahmenvertrag regelt die Zahlungsmodalitäten der seitens des Netzbetreibers in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte, die Übermittlung von Mess- und Zählwerten für leistungsgemessene und nicht-leistungsgemessene Kunden sowie die dafür vorgesehenen Datenformate und eine Vielzahl weiterer Rechte und Pflichten der beiden vertragsschließenden Parteien. Der Lieferantenrahmenvertrag bildet somit die Grundlage von Gaslieferungen der Lieferanten an die durch sie belieferten Kunden.

Lieferantenrahmenvertrag (LRV) Gas gemäß KOV Anlage 1 zum LRV Gas - Preisblatt Netznutzung Gas Anlage 2 zum LRV Gas - Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Anlage 3 zum LRV Gas - Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) Anlage 4 zum LRV Gas - Ergänzende Geschäftsbedingungen Anlage 5 zum LRV Gas - Standardlastprofilverfahren Anlage 6 zum LRV Gas - § 18 NDAV Anlage 7 zum LRV Gas - Begriffsbestimmungen Anlage 8 zum LRV Gas - Sperrauftrag Verfahrensspezifische Parameter SLP Gas Stadtwerke Schwedt GmbH

Im Auftrag von BGW und VKU hat die TU München temperaturgeführte Standardlastprofile entwickelt. Diese werden ab dem 01.10.2011 zur Abbildung des Gasverbrauchs von nicht-leistungsgemessenen Kunden im Netzgebiet der Stadtwerke Schwedt GmbH gemäß § 29 GasNZV angewendet.

Folgende Standardlastprofile kommen beim Netzbetrieb Gas der Stadtwerke Schwedt GmbH zur Anwendung:

  • R13 (EFH) Einfamilienhaus < 50.000 kWh
  • R23 (MFH) Mehrfamilienhaus > 50.000 kWh
  • HK3 (HKO) Kochgas 0-1000 kWh ab 01.10.2011
  • BA3 (GBA) Bäckereien
  • BD3 (GBD) sonstige betriebliche Dienstleistungen
  • BH3 (GBH) Beherbergungen
  • GA3 (GGA) Gaststätten
  • GB3 (GGB) Gartenbau
  • HA3 (GHA) Einzel- und Großhandel
  • KO3 (GKO) Gebietskörperschaften
  • MF3 (GMF) Haushaltsähnlicher Betrieb
  • MK3 (GMK) Metall und KFZ
  • PD3 (GPD) Papier und Druck
  • WA3 (GWA) Wäschereien

Maßgeblich für die Ermittlung der Stundenwerte auf Basis der Lastprofilfunktion ist die Wetterstation Angermünde. Die Temperaturprognose zur Ausrollung der Lastprofile für die Allokation wird über eine geometrische Reihe ermittelt und ist in die nachfolgende Sigmoidfunktion einzusetzen:

Die Stundenaufteilung des sich aus der Sigmoidfunktion ergebenden Verbrauchs ist abhängig von der zum jeweiligen Lastprofil zugehörigen Tagesverteilung. Für die Lastprofile EFH und MFH wird eine vom Wochentag unabhängige konstante Tagesverteilung unterstellt.
Für SLP im Gewerbebereich muss zusätzlich der in Abhängigkeit vom Wochentag variierende Wochentagsfaktor F berücksichtigt werden. Dieser Wochentagsfaktor beträgt im Haushaltskundensektor generell 1 und kann daher vernachlässigt werden.


Zertifikate für die EDIFACT-Adresse

Gemäß dem Beschluss der Bundesnetzagentur BK7-06-067 (GeLi Gas) wurde der Datenaustausch zwischen den Marktpartnern festgelegt. Dieser hat elektronisch in dem bundesweit einheitlichen Format der Regulierungsbehörde per EDIFACT zu erfolgen.

 Hier können Sie aktuelle Zertifikate zur sicheren E-Mail-Kommunikation mit der Stadtwerke Schwedt GmbH herunterladen.

gasnetz@edi-sws.de gasvertrieb@edi-sws.de

Nachweis für Wiederverkäufer

Die Stadtwerke Schwedt GmbH ist kein Wiederverkäufer von Erdgas im Sinne des § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG).

 

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