ZÄHLERSTANDABLESUNG 2023
STROM/GAS

Als Netzbetreiber sind wir in unserem Schwedter Netzgebiet verpflichtet, die Zählerstände für Ihre Energieabrechnung 2023 zu erfassen – ganz unabhängig von dem von Ihnen gewählten Lieferanten.

Verbrauchsstellen in Einfamilien- und Geschäftshäusern:
In den Ortsteilen Heinersdorf, Stendell, Kunow/Vogelsangsruh/Niederfelde und Kummerow erfolgt die Zählerablesung durch unsere Mitarbeitenden in der Zeit vom 20.11. – 02.12.2023. Den Ablesetermin für Ihr Objekt entnehmen Sie bitte dem Anschreiben in Ihrem Briefkasten. Als Strom- und Gaskunden im weiteren Netzgebiet werden Sie gesondert angeschrieben und darum gebeten, Ihre Zählerstände selbständig abzulesen. Diese können dann per Antwortkarte oder unser Online-Center übermittelt werden.

Verbrauchsstellen in Mehrfamilienhäusern:
Die Zählerstände von Messeinrichtungen im Keller oder von solchen, die auf den Etagen in Mehrfamilienhäusern hängen, werden in Absprache mit Ihrem Vermieter abgelesen. Hier müssen Sie als Verbraucher nicht selbst aktiv werden.

Verbraucher von Kochgas erhalten in Kürze ein Anschreiben von uns. Darin werden Sie gebeten, die Gaszähler in Ihrer Wohnung selbständig abzulesen und die Zählerstände per Antwortkarte oder über das Online-Center auf unserer Website zu übermitteln.

Ihre Fragen beantworten wir gern unter 03332 449-449.
Alternativ nutzen Sie bitte unser Kontaktformular unter www.stadtwerke-schwedt.de/kontakt.

Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas
Am 23.06.2022 rief der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, die zweite von drei möglichen Stufen des Notfallplans Gas aus. Was diese so genannte Alarmstufe für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Schwedt GmbH bedeutet beantworten wir hier in den wichtigsten Fragen.

Ist die Versorgungssicherheit mit Erdgas weiterhin gewährleistet?
Die Versorgungssicherheit unserer Kundinnen und Kunden ist aktuell gewährleistet. Die Ausrufung dieser Alarmstufe hat den Hintergrund, dass nach russischen Angaben an der Gas-Pipeline Nord Stream 1 umfangreiche Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Als Folge dessen wurde die Menge des gelieferten russischen Gases stark gedrosselt.
Ob nach diesen Arbeiten wieder die gleiche Menge an Gas durch die Pipeline fließt, ist aktuell nicht gewiss.

Welchen Konsequenzen hat die Ausrufung der Alarmstufe?
Die zweite Stufe wird in Kraft gesetzt, wenn es zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage kommt oder bei einer außergewöhnlich hohen Nachfrage nach Gas.
Verantwortliche aus Krisenteams, Politik und der Wirtschaft arbeiten wesentlich enger zusammen, um die Versorgungslage zu beobachten und rechtzeitig notwendige Maßnahmen einzuleiten. Der Markt ist noch in der Lage einzugreifen. In dieser Alarmstufe greift der Staat noch nicht ein. Die Handlungsmacht liegt weiterhin bei den Unternehmen.

Notfallplan Gas – Was ist das? Welche Stufen beinhaltet er?
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf einer europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er umfasst drei Eskalationsstufen. Nachstehende Erklärungen beruhen auf den Aussagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Der Notfallplan wird in drei Stufen unterteilt, die folgendes beinhalten.

  1. Die Frühwarnstufe

    In der ersten Stufe tritt ein Krisenstab beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

  2. Die Alarmstufe

    Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Hier können die in Stufe 1 genannten Maßnahmen ebenfalls von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

  3.  Die Notfallstufe

    Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage", vor. Ab diesem Moment greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören private Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Warum Erdgas sparen, wenn es aktuell keinen Erdgasmangel gibt?
Die Stadtwerke Schwedt GmbH unterstützt den Aufruf des Bundeswirtschaftsministers an die Verbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – im Vorgriff auf etwaige Mangellagen in der kommenden Heizperiode den Verbrauch schon jetzt so gut wie möglich zu reduzieren. Denn: Was in diesem Frühjahr und Sommer nicht verbraucht wird, kann bereits vorsorglich für den kommenden Winter im Speicher verbleiben. Eine um ein Grad geringere Raumtemperatur spart dabei rund sechs Prozent Energie ein. Auch Stromsparen hilft, weil dieser häufig aus Gaskraftwerken stammt.

Der Roll-Out Startschuß ist gefallen!

Am 31. Januar haben wir, die Stadtwerke Schwedt, den Roll-Out von Moderner Messeinrichtungen (mMe) in unserem Netzgebiet gestartet.
Im Laufe des Jahres 2019 werden wir ca. 4.000 moderne Messeinrichtungen verbauen. Mit der neuen mMe können Kunden Ihr Verbrauchsverhalten leichter üerwachen und auswerten.

Bis zum Jahr 2032 statten wir alle Kunden im geamten Netzgebiet mit neuen Messeinrichtungen aus. Die Messsysteme sind der Grundstein um den komplexen Anforderungen der Energiewende gerecht zu werden.

 

Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten.

Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) wurde ein Instrument geschaffen, das alle wesentlichen Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst. Vor dem Hintergrund des in den vergangenen Jahren erfolgten Zuwachses vor allem an Stromerzeugungsanlagen, soll die Datengrundlage für die Energiewirtschaft umfassend verbessert und der Energiemarkt als Ganzes abgebildet werden. Viele behördliche Meldepflichten können durch die zentrale Registrierung vereinheitlicht, vereinfacht oder ganz abgeschafft werden.

Das MaStR hat das PV-Meldeportal und das Anlagenregister zum 31.01.2019 abgelöst. Die Pflege und Betreuung erfolgen durch die Bundesnetzagentur. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Marktstammdatenregisters.

 

Die Kooperationsvereinbarung der Gasnetzbetreiber feiert zehnjähriges Jubiläum.

Im Rahmen der KoV X wurden Anpassungen in den Bereichen Bilanzkreismanagement, Kapazitätsmanagement, Marktkommunikation, Lieferantenrahmenvertrag, Krisenvorsorge und Interne Bestellung umgesetzt. Es wurde eine weitestmögliche strukturelle und inhaltliche Anpassung des Lieferantenrahmenvertrags Gas an den Netznutzungsvertrag Strom vorgenommen. Ferner wurde der SLP-Leitfaden um die Analyse einer Gasprognosetemperatur ergänzt, die dabei unterstützen kann, eine möglichst hohe Prognosegüte zu erreichen.

Die Kooperationsvereinbarung (KoV X) wird durch die Verbände bis zum 30. Juni 2018 veröffentlicht und ist durch die Verteilnetzbetreiber ab 01.10.2018 umzusetzen. 

Die Stadtwerke Schwedt ändern mit Wirkung zum 01.08.2018 die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträge sowie die Ergänzenden Bedingungen zur „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV).

Die jeweils geänderten Ergänzenden Bedingungen sowie die Anschlussrichtlinien für das Gasversorgungsnetz finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Netzanschluss. Des Weiteren werden die Ergänzenden Bedingungen für das Gasversorgungsnetz mit jedem neuen Netzanschlussgebot versandt oder auf Wunsch ausgehändigt.


Foto: Oliver Voigt

Den Stadtwerken Schwedt wurde am 16. März 2017 die Urkunden „Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) nach DVGW-Regelwerk G 1000“ für Gas und nach VDE- AR-4001 für Strom überreicht. Im Firmensitz des Unternehmens hat Ralf Wittmann, Geschäftsführer der Landesgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), die Urkunden an den Geschäftsführer, Helmut Preuße und den Abteilungsleiter Technik, Jens Uhliar übergeben. Damit bestätigt der DVGW und der VDE den Stadtwerken Schwedt, dass sie den Anforderungen an die Qualifikation und an die Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Gas- und Elektrizitätsversorgungsnetzen entsprechen.

Das Technische Sicherheitsmanagement wurde für Netzbetreiber als freiwilliges Instrument zur Selbstkontrolle der Versorgungsqualität geschaffen. Es ist praxisorientiert und genießt bei den Energieaufsichtsbehörden großes Ansehen. Die Stadtwerke Schwedt haben die TSM-Überprüfung für den Netzbetrieb Gas erstmals im Jahr 2011 durchgeführt und nach 5 Jahren wiederholt. Im Netzbetrieb Strom fand die Prüfung zum ersten Mal statt.

Die Betriebssysteme werden im Zuge des technischen Fortschritts ständig verfeinert und verbessert, dadurch aber auch komplexer und technisch anspruchsvoller. Der Betrieb einer zuverlässigen Strom- und Gasversorgung ist daher eine Aufgabe mit besonderer Verantwortung. Diese Anforderungen können Netzbetreiber nur erfüllen, wenn sie über eine angemessene personelle und technische Ausstattung sowie über eine aufgabenbezogene Organisation verfügen.

Im Rahmen der TSM-Überprüfung beurteilen Fachleute von DVGW und FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb) im VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik e.V.) insbesondere die Unternehmensbereiche Organisationsstruktur, Verantwortlichkeiten, Fach- und Entscheidungskompetenzen, Anlagen- und Leitungsdokumentation, Verfahren, Prozesse, Regelung des Bereitschaftsdienstes und der Störungsbehebung, Materialauswahl und –einsatz, technische Ausrüstung sowie Qualitätssicherung. „Die Zertifikate bestätigen, dass wir über eine qualifizierte personelle und technische Ausstattung sowie eine professionelle Organisation verfügen, die eine sichere, zuverlässige und wirtschaftliche Versorgung der Menschen im eigenen Netzgebiet mit Strom und Gas gewährleisten“, freut sich der Geschäftsführer Helmut Preuße.

Die Stadtwerke Schwedt GmbH gibt gemäß § 4 Nr. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) folgende Änderungen bekannt.

Die Stadtwerke Schwedt GmbH hat die für ihr Netzgebiet geltenden Ergänzenden Bedingungen zur NDAV angepasst. Hierbei wurden die Bestimmungen zum Datenschutz sowie für Verbraucher (i.S.d. § 13 BGB) die Hinweise zum Streitbeilegungsverfahren aufgenommen.

Die NDAV gilt für alle mit der Stadtwerke Schwedt GmbH geschlossenen Niederdrucknetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchem, die einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen.

Die Anpassungen werden zum 1. Februar 2017 wirksam.

Nationalpark Unteres Odertal




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