Im Rahmen der Liberalisierung des Strommarktes stellt die Stadtwerke Schwedt GmbH ihr örtliches Stromnetz anderen Energieversorgern diskriminierungsfrei für die Belieferung von Kunden in unserem Netzgebiet zur Verfügung. Auf der folgenden Seite sind die Bedingungen dafür einschließlich der Entgelte, der Hochlastzeiten und der Musterverträge für den Netzzugang veröffentlicht.

Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der Stromnetzzugangsverordnung.


Die Netzentgelte werden seit dem 13. Juli 2005 vom Energiewirtschaftsgesetz und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen geregelt.

Die Stadtwerke Schwedt GmbH nehmen gemäß § 4 Abs. 3 Anreizregulierungsverordnung jeweils zum 1. Januar eines Jahres die Anpassung der Erlösobergrenze vor. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (vorläufige Entgelte).

Die in den Preisblättern dargestellten Preise und Regelungen gelten für alle Kunden und Lieferanten im Netzgebiet Stadtwerke Schwedt GmbH. Die jeweils aktuellen Netznutzungsentgelte entnehmen Sie bitte dem derzeit gültigen Preisblatt.

Preisblatt Netznutzung Strom der Stadtwerke Schwedt GmbH zum 01.01.2024 vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom der Stadtwerke Schwedt GmbH zum 01.01.2025 Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß NEMoG Preisblatt für Unterbrechung und Wiederherstellung des Netzzugang Strom der Stadtwerke Schwedt GmbH ab 01.01.2024 Schaltzeiten für unterbrechbare Verbrauchszeiten der Stadtwerke Schwedt GmbH

Netzentgelthistorie:

Preisblatt Netznutzung Strom der Stadtwerke Schwedt GmbH zum 01.01.2023 Preisblatt Netznutzung Strom der Stadtwerke Schwedt GmbH zum 01.01.2022 Preisblatt für Unterbrechung und Wiederherstellung des Netzzugang Strom der Stadtwerke Schwedt GmbH ab 01.01.2023 Preisblatt für Unterbrechung und Wiederherstellung des Netzzugang Strom der Stadtwerke Schwedt GmbH ab 01.01.2022

Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV. Die Hochlastzeitfenster wurden gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013 (BK4-13-739) ermittelt. Für die Gewährung eines individuellen Netzentgelts müssen weitere Bedingungen gemäß den gesetzlichen Bedingungen und den Vorgaben der Bundesnetzagentur erfüllt sein.

Individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV der Stadtwerke Schwedt GmbH Hochlastzeiten 2024 der Stadtwerke Schwedt GmbH Basis § 19 Abs. 2 StromNEV Hochlastzeiten 2025 der Stadtwerke Schwedt GmbH Basis § 19 Abs. 2 StromNEV

Bei den zu den nachfolgend beschriebenen Verträgen beigefügten PDF-Dateien handelt es sich um die von uns genutzten Musterverträge einschl. der zugehörigen Anlagen entsprechend der Vorgaben der Bundesnetzagentur. Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sowie die auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde. Zum Abschluss der betreffenden Verträge können Sie uns auch gern direkt kontaktieren.

Der Lieferantenrahmenvertrag Einspeisung (Strom) wird zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten abgeschlossen.
Der Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages Einspeisung Strom wird erforderlich, sobald der Lieferant Strom von Erzeugungsanlagen abnimmt, die an das Netz der Stadtwerke Schwedt GmbH angeschlossen sind. Grundlage hierfür ist ein Stromliefervertrag zwischen Erzeuger und Lieferant. Die nachfolgenden Dateien enthalten das von uns angebotene Lieferantenrahmenvertragspaket Einspeisung (Strom) in seiner in seiner jeweils aktuellsten Fassung.

LRV Einspeisung (Strom) Anlage 1 - Kontaktdaten Anlage 2 - Zuordnungsvereinbarung

Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Netznutzer und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Der Netznutzer ist dabei ein Kunde, der Energie über das Netz des Netzbetreibers bezieht und dafür Netzentgelte an den Netzbetreiber bezahlt. Der Netznutzer kann hierbei ein Lieferant oder ein Letztverbraucher sein. Der Abschluss eines Netznutzungsvertrages wird erforderlich, sobald der Lieferant oder der Letztverbraucher selber erstmalig eine Anmeldung zur Belieferung mit Strom im Netzgebiet des Netzbetreibers vornimmt. Der Netznutzungsvertrag regelt die Zahlungsmodalitäten der seitens des Netzbetreibers in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte, die Übermittlung von Mess- und Zählwerten für leistungsgemessene und nicht-leistungsgemessene Kunden sowie die dafür vorgesehenen Datenformate und eine Vielzahl weiterer Rechte und Pflichten der beiden vertragsschließenden Parteien. Der Netznutzungsvertrag bildet somit die Grundlage von Stromlieferungen.

Die nachfolgenden Dateien enthalten das von uns angebotene Netznutzungsvertragspaket in seiner in seiner jeweils aktuellsten Fassung. Sofern Sie den Abschluss des aktuellen Netznutzungsvertragspaketes wünschen, kontaktieren Sie uns bitte diesbezüglich.

Netznutzungsvertrag (NNV) Entnahme Strom Anlage 1 zum NNV - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Anlage 2 zum NNV - Sperrauftrag Anlage 3 zum NNV - Zuordnungsvereinbarung Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Netznutzer Preisblatt Netznutzung Strom der Stadtwerke Schwedt GmbH Widerrufsbelehrung für Letztverbraucher

Die Stadtwerke Schwedt GmbH wenden seit 01.01.2021 ein neues Lastprofil für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen an. Das neue TLP Profil erhält den Profilcode: T1.

Als unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen die nach einem temperaturabhängigen Lastprofil zu beliefern sind, gelten folgende Entnahmestellen:

  • elektrische Heizanlagen (Wärmespeicherstrom)
  • elektrische Wärmepumpen

Die Ermittlung des temperaturabhängigen Lastprofils für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen erfolgt unter folgenden Festlegungen:

  • Bezugstemperatur T-BEZUG = 15°C
  • Kurvenschar je Lastprofil für die Temperaturen von -24°C bis +15°C in Abstand 1°C
  • Die Tagesmitteltemperatur Tm, in °C errechnet sich als arithmetischer Mittelwert der 24 einzelnen Stundenmittelwerte des betreffenden Tages.
  • Die äquivalente Tagesmitteltemperatur Tm,ä ergibt sich aus den gewichteten Mittelwerten des betrachteten Tages (d 0) sowie denen der drei davorliegenden Tagen (d -1 bis d -3).
    Tm,ä = 0,5 x Tm (d0) + 0,3 x Tm (d-1) + 0,15 x Tm (d-2) + 0,05 x Tm (d-3)
  • Die für den Tag gültige Tagesmitteltemperatur Tm,ä wird zur Auswahl des Tagesprofils aus der Kurvenschar herangezogen.
  • Die Temperaturmaßzahl TMZ ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugstemperatur (T-BEZUG) und der äquivalente Tagesmitteltemperatur (Tm,ä).
  • Die Begrenzungskonstante K für die äquivalente Tagesmitteltemperaturen ab +15°C, wird auf K=0 festgesetzt.
  • Die Stadtwerke Schwedt GmbH hat als Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur die DWD Wetterstation 10291 Angermünde festgelegt.

Ermittlung der spezifischen elektrischen Arbeit:

Die spezifische elektrische Arbeit [kWh/K] an der Entnahmestelle beschreibt das kundenindividuelle Verbrauchsverhalten und ergibt sich aus der Division der im Ablesezeitraum entnommenen elektrischen Arbeit durch die Summe der Temperaturmaßzahlen dieses Zeitraums.

Temperaturabhängige Lastprofile:

Profil T1

Temperaturdaten:

Wir stellen Ihnen die Tagesmitteltemperaturen der Wetterstation Angermünde nach Anfrage zur Verfügung.


Zertifikate für die EDIFACT-Adresse

Hier können Sie aktuelle Zertifikate zur sicheren E-Mail-Kommunikation mit der Stadtwerke Schwedt GmbH herunterladen.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Kommunikation für den Bereich Strom über den Übertragungsweg AS4 erfolgt. Daher dienen die folgenden Zertifikate lediglich der Sicherstellung einer Notfallkommunikation für Marktpartner.

stromnetz@edi-sws.de stromvertrieb@edi-sws.de

Nachweis für Wiederverkäufer

Die Stadtwerke Schwedt GmbH ist seit 10.09.2018 kein Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Nationalpark Unteres Odertal




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